Schulabschlüsse in Nordrhein-Westfalen

In NRW besteht die Möglichkeit, unterschiedliche Schulabschlüsse zu erwerben. Mit dem passenden Schulabschluss erhöhst du deine Chance auf Ausbildung. 

  • Abschluss der Förderschule
  • Hauptschulabschluss
  • Hauptschulabschluss nach Klasse 10
  • Mittlerer Schulabschluss 
  • Mittlerer Schulabschluss mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
  • Fachhochschulreife 
  • Allgemeine Hochschulreife 
Detaillierte Informationen sind der Internetseite des NRW Schulministeriums zu entnehmen
Junges Mädchen mit Topfpflanze

Förderschulabschluss

Der Abschluss kann an Förderschulen und in Integrationsklassen anderer allgemeinbildender Schulen erworben werden.

Hauptschulabschluss

Der Hauptschulabschluss wird an jeder allgemeinbildenden Schule mit der Versetzung in die Jahrgangsstufe 10 erreicht.

Hauptschulabschluss nach Klasse 10

Der anschließende erfolgreiche Besuch der Jahrgangsstufe 10 führt zum erweiterten Hauptschulabschluss (10a).

Beide Abschlüsse können auch in Bildungsgängen des Berufskollegs erworben werden.

 

Mittlerer Schulabschluss

Der Mittlere Schulabschluss kann an allen allgemeinbildenden Schulen erreicht werden. Je nach Schulform müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. 

Mittlerer Schulabschluss mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe

Dieser Abschluss kann an allen allgemeinbildenden Schulen erreicht werden, ist aber abhängig von Schulnoten und berechtigt zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. 

Beide Abschlüsse können auch in Bildungsgängen des Berufskollegs erworben werden.

Fachhochschulreife

Durch den Besuch der Höheren Berufsfachschule am Berufskolleg wird der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben, einschließlich beruflicher Grundkenntnisse in einem bestimmten Berufsfeld. 

Der schulische Teil der Fachhochschulreife kann ebenso nach erfolgreichem Besuch der Qualifikationsphase 1 einer gymnasialen Oberstufe aller Schulformen erreicht werden.

Erst ein Praktikum oder eine Ausbildung eröffnen den Zugang zum Studium an einer Fachhochschule oder für ein Duales Studium.

Es besteht bereits nach dem schulischen Teil die Möglichkeit, eine betriebliche oder schulische Berufsausbildung aufzunehmen.

 

Die für den Kreis Wesel zuständige Bezirksregierung Düsseldorf erklärt auf ihrer Internetseite sehr anschaulich alle Regelungen für die Zuerkennung der vollständigen Fachhochschulreife. Unter dem folgenden Link sind diese zu finden. 

Zuerkennung der Fachhochschulreife

Allgemeine Hochschulreife

Die Allgemeine Hochschulreife wird durch den erfolgreichen Besuch der gymnasialen Oberstufe eines Gymnasiums, einer Gesamtschule oder eines Beruflichen Gymnasiums erreicht.

Mit der Allgemeinen Hochschulreife wird der Zugang zu Studiengängen an Universitäten, Fachhochschulen und für Duale Studiengänge erlangt.

Es besteht auch die Möglichkeit, eine betriebliche oder schulische Berufsausbildung aufzunehmen.