Wie umgehen mit textgenerierender KI im Bildungssystem?

Textgenerierende KI-Anwendungen können in verschiedenen Sprachen Fragen beantworten, Texte formulieren, zusammenfassen, bewerten oder übersetzen, Multiple-Choice-Tests erstellen und vieles mehr. Sie bieten vielfältige Chancen, aber auch neue Herausforderungen bzw. Gefahren.

Doch wie soll (Hoch-)Schule und Berufsbildung mit diesen neuen Anwendungen umgehen? Sind Verbote sinnvoll oder unter welchen Rahmenbedingungen können diese Chat-Bots genutzt werden?

Ein Gutachten im Auftrag des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft NRW kommt u.a. zu dem Schluss, dass ein Nutzungsverbot von KI-Anwendungen in der Hochschule nicht zielführend ist. Vielmehr müsse definiert werden, unter welchen Voraussetzungen der Einsatz erfolgen könne.

Zu einem ähnlichen Fazit kommt der „Handlungsleitfaden zum Umgang mit textgenerierenden KI-Systemen”, den das Schulministerium NRW für die Schulen herausgegeben hat. Auch hier wird ein generelles Verbot von KI-Systemen im Unterricht nicht als eine tragfähige Reaktion erachtet. Der Leitfaden gibt Lehrkräften darüber hinaus weitere Hinweise zum Umgang und zu möglichen Gefahren.

Weitere Informationen zum Gutachten der Ruhr-Universität Bochum in Zusammenarbeit mit der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster erhalten Sie unter: https://news.rub.de/presseinformationen/wissenschaft/2023-03-08-gutachten-ein-verbot-von-ki-schreibtools-hochschulen-ergibt-keinen-sinn

 

Weitere Informationen zum Handlungsleitfaden erhalten Sie auf der Webseite des Schulministeriums NRW unter:

https://www.schulministerium.nrw/textgenerierende-ki

 

 

Quelle: Schulministerium NRW / Ruhr-Universität Bochum

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