Das Schulministerium hat die Verbändebeteiligung zur Weiterentwicklung des Beruflichen Gymnasiums an den Berufskollegs eingeleitet.
Mit der Reform werden die Bildungsgänge des Beruflichen Gymnasiums an aktuelle Anforderungen von Studium, Beruf und Gesellschaft angepasst und zugleich die besonderen Stärken des Berufskollegs weiterentwickelt. Die neuen Regelungen sollen zum Schuljahr 2027/28 in Kraft treten.
Schulministerin Dorothee Feller erklärte: „Das Berufliche Gymnasium verbindet seit jeher Allgemeinbildung mit einer starken Praxis- und Berufsorientierung. Mit der Reform stärken wir genau dieses Profil und entwickeln es konsequent weiter. Schülerinnen und Schüler erwerben weiterhin die Allgemeine Hochschulreife, erhalten aber zugleich noch bessere Möglichkeiten, Kompetenzen zu zeigen, die sie für Studium, Ausbildung und Beruf brauchen.“
Die Neufassung der entsprechenden Regelungen orientiert sich an den Vorgaben der Bildungsministerkonferenz zur gymnasialen Oberstufe und zum Abitur. Zugleich berücksichtigt sie die besonderen Aufgaben des Berufskollegs, das neben einer vertieften Allgemeinbildung auch berufliche, gesellschaftliche und personale Handlungskompetenzen vermittelt.
Weitere Informationen: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-modernisiert-auch-das-berufliche-gymnasium-0
Quelle: Die Landesregierung Nordrhein Westfalen