Im Rahmen der Fachkräfteoffensive will die Landesregierung Schülerinnen und Schülern ohne Anschlussperspektive zusätzliche Angebote für Berufsberatung und berufliche Orientierung ermöglichen.
Ziel der Gesetzesnovelle ist es, Schülerinnen und Schüler ohne eine konkrete Anschlussperspektive beim Übergang von der Schule in das Berufsleben noch besser zu unterstützen und beraten zu können. Dies soll vor allem dadurch erfolgen, dass die Kontaktdaten derjenigen, die bei der Beendigung der Schule keine konkrete berufliche Anschlussperspektive haben, künftig nicht nur den Agenturen für Arbeit übermittelt werden, sondern in einem zweiten Schritt auch weitere Institutionen einbezogen werden können. Sofern die jungen Menschen das Angebot der Agentur für Arbeit nicht in Anspruch genommen haben, sollen ihre Kontaktdaten auch den Kommunen zur Verfügung gestellt werden, damit auch diese den jungen Menschen weitere Angebote unterbreiten können.
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Quelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen