Kabinett beschließt Landesumsetzungsgesetz Pflegefachassistenz

Der Bund hat die Pflegefachassistenz bundesrechtlich neu und für das ganze Bundesgebiet einheitlich aufgestellt.

In Nordrhein-Westfalen kann diese bundeseinheitliche Ausbildung bereits ab dem nach Bundesrecht frühestmöglichen Zeitpunkt, also ab Januar 2027, in den Pflegeschulen, Krankenhäusern, ambulanten Pflegediensten und Pflegeeinrichtungen an den Start gehen.

Denn Nordrhein-Westfalen schafft als eines der ersten Bundesländer die rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür. So hat das Kabinett am Dienstag, 7. Juli 2026, dem Entwurf des Gesundheitsministeriums zum Landesumsetzungsgesetz Pflegefachassistenz NRW zugestimmt. Das Gesetz ist erforderlich, um die Grundlagen, die vom Bund geregelt werden, organisatorisch und regional auszugestalten. Der Entwurf wird nun in den Landtag eingebracht. Die neuen Regelungen sollen dann nach aktuellem Stand im Januar 2027 in Kraft treten.

Weitere Informationen: https://www.mags.nrw/minister-laumann-wir-setzen-die-neue-bundesweite-pflegefachassistenzausbildung-schnell-um

 

 

Quelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS)

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