Gesetzliche Neuregelungen bei der Ausbildungsgarantie

Seit Sommer 2023 gilt das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung.

Zum 1. April 2024 traten neue gesetzliche Regelungen in Kraft, die auch die Ausbildungsgarantie als Teil des Gesetzes betreffen. So steht neben einem geförderten Berufsorientierungspraktikum für Schulabgängerinnen und -abgänger künftig auch ein neuer Mobilitätszuschuss für Auszubildende zur Verfügung.

Wer eine Ausbildung in einer anderen Region beginnt, kann einen Zuschuss für zwei monatliche Familienheimfahrten im ersten Ausbildungsjahr erhalten.

Weitere Informationen:

https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2024/foerderung-aus-weiterbildung-weiter-gestaerkt.html

 

 

Quelle: BMAS

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