Seit Sommer 2023 gilt das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung.
Zum 1. April 2024 traten neue gesetzliche Regelungen in Kraft, die auch die Ausbildungsgarantie als Teil des Gesetzes betreffen. So steht neben einem geförderten Berufsorientierungspraktikum für Schulabgängerinnen und -abgänger künftig auch ein neuer Mobilitätszuschuss für Auszubildende zur Verfügung.
Wer eine Ausbildung in einer anderen Region beginnt, kann einen Zuschuss für zwei monatliche Familienheimfahrten im ersten Ausbildungsjahr erhalten.
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Quelle: BMAS