Tarifvertrag für Auszubildende im Friseurhandwerk für allgemeinverbindlich erklärt

Minister Laumann erklärt Tarifvertrag für Auszubildende im Friseurhandwerk für allgemeinverbindlich

Verbindliche Ausbildungsvergütung für rund 3.000 Auszubildende im Friseurhandwerk rückwirkend ab dem 1. August 2023

Arbeitsminister Karl-Josef Laumann hat den vom Friseur und Kosmetik Verband NRW und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk NRW, zum 1. August 2023 geschlossenen Ausbildungstarifvertrag rückwirkend für allgemeinverbindlich erklärt.

Weitere Informationen: https://www.mags.nrw/tarifvertrag-fuer-auszubildende-im-friseurhandwerk-fuer-allgemeinverbindlich-erklaert

 

 

Quelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS)

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