Das Werkstattjahr wird weitergeführt

Mit dem Werkstattjahr hat die Landesregierung in der letzten Legislaturperiode ein ESF-gefördertes Angebot im Übergang Schule-Beruf geschaffen, das berufliche Qualifizierung mit betrieblichen Praxisphasen verbindet. Dieses Angebot wird nun fortgeführt.

Teilnehmen können noch nicht ausbildungsreife Jugendliche, um sie auf die Aufnahme einer betrieblichen Berufsausbildung vorzubereiten.

Zwei Änderungen gegenüber dem letzten Jahr: Die Altersgrenze für die Teilnahme am Werkstattjahr wurde von 18 auf 24 Jahre angehoben. Zudem erhalten die jungen Menschen monatlich eine leistungsbezogene, individuell bemessene, gestaffelte Leistungsprämie, um die Motivation zu stärken und die Mitarbeit anzuerkennen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des MAGS NRW unter:

https://www.mags.nrw/werkstattjahr

 

Quelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW

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