Mit dem Aktionsprogramm unterstützt die Landesregierung die Schulen vor Ort finanziell dabei, individuelle Förderangebote für gelingende Integration unter schwierigen Bedingungen weiterzuführen sowie neue Maßnahmen umzusetzen.
Um die Integration von schutzsuchenden schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine in nordrhein-westfälischen Schulen gelingend zu gestalten, ohne dass die Schulen vor dem Hintergrund der pandemiebedingten Herausforderungen überlastet werden, stellt die Landesregierung insgesamt 49 Mio. Euro für ein „Aktionsprogramm Integration“ zur Verfügung.
Mit dem Aktionsprogramm soll ermöglicht werden, vor Ort individuelle Förderangebote auf- und auszubauen, befristet zusätzliches Personal einzustellen und Kooperationen mit außerschulischen Partnern zu organisieren sowie ggf. an bereits erfolgreich umgesetzte bzw. angestoßene Unterstützungsmaßnahmen für Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen.
Der Verwendungszeitraum für die Mittel erstreckt sich vom 7. August bis zum 31. Dezember 2023.
Die Integration der infolge des Krieges in der Ukraine zugewanderten Schülerinnen und Schüler trifft die nordrhein-westfälischen Schulen in einer schwierigen Ausgangslage. Vielerorts sind das Aufholen von Lernrückständen und das Aufarbeiten psychosozialer Folgen aus der Zeit der Corona-Pandemie noch nicht abgeschlossen. Das Aktionsprogramm soll daher allen Schülerinnen und Schülern gleichermaßen zugutekommen, um die Schulen dabei zu unterstützen, den Bildungsanspruch aller Kinder und Jugendlichen auch unter den aktuell schwierigen Bedingungen zu erfüllen.
49 Millionen Euro für die Aufnahme und Integration geflüchteter Kinder und Jugendlicher an unseren Schulen Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit: Das Landeskabinett hat den Weg freigemacht für ein neues finanzielles Hilfspaket für Schulen. Es heißt „Aktionsprogramm Integration“ und soll die Schulen in erster Linie bei der Aufnahme und Integration von schutzsuchenden Kindern und Jugendlichen, insbesondere aus der Ukraine, kurzfristig unterstützen.
Dazu stehen zum Beginn des neuen Schuljahres 2023/2024 insgesamt 49 Millionen Euro zur Verfügung.
„Wir wissen, dass die Schulen in Nordrhein-Westfalen weiterhin enorme Herausforderungen stemmen müssen“, erläutert Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller.
Das Aktionsprogramm Integration ermöglicht es, vor Ort individuelle Förderangebote auf- und auszubauen. Darüber hinaus kann zusätzliches Personal eingestellt oder gegebenenfalls weiterbeschäftigt werden (z.B. Studierende zur Unterstützung der Lehrkräfte in den Schulen). Kooperationen mit außerschulischen Partnern können umgesetzt, bereits angestoßene Unterstützungsprojekte fortgesetzt werden. „Das Programm kann in vielen Bereichen helfen – unter anderem bei der Deutschförderung, bei der Ausstattung mit ergänzenden Lern- und Lehrmaterialien ¬¬oder bei Beratungsleistungen für Eltern“, betont die Ministerin.
Derzeit befinden sich über 100.000 neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler in nordrhein-westfälischen Schulen in der sogenannten Erstförderung. Wie zuvor beim Aktionsprogramm „Ankommen und Aufholen“ erhalten die kommunalen Schulträger die zusätzlichen finanziellen Mittel als fachbezogene Pauschale über die Bezirksregierungen. Den Trägern genehmigter Ersatzschulen werden die Mittel über die Sitzkommune der jeweiligen Schule weitergeleitet.
Nähere Informationen zum Aktionsprogramm, insbesondere zu den Verwendungsmöglichkeiten der Mittel, stehen im Bildungsportal bereit unter
www.schulministerium.nrw/aktionsprogramm-integration
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Schulministeriums NRW unter:
Quelle: Pressemitteilung des Schulministeriums NRW vom 14.06.2023